Satzung

Auszug aus der Satzung


1) Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Märchen, Sagen sowie Legenden und Schwänke zu sammeln, insbesondere das Erzählgut dieser Art aus Baden-Württemberg und den angrenzenden Landschaften aufzuspüren und lebendig zu halten.

2) Durch die Sagen und Legenden soll das Interesse der Jugend für die Heimat-forschung, sowie Heimatkunde geweckt und angeregt werden.

3) Durch das freie Erzählen soll die Erzähltradition des Märchenerzählens erhalten bleiben.

4) Märchen aus fremden Kulturen sollen mit anderen Sitten und Gebräuchen vertraut machen.

5) Die Märchengilde erzählt in Senioren- und Blindenheimen, in Kranken-, Waisen- und Jugendhäusern, in Schulen und Behindertenheimen, des Weiteren auf Burgen und Schlössern. Der Verein arbeitet in guter und enger Gemeinschaft mit Kirchen, Klöstern, Schulen, Bildungseinrichtungen und anderen staatlichen und kulturellen Institutionen.

6) Die Märchengilde ist überkonfessionell und parteipolitisch neutral.

7) Die Märchengilde verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung. Die Mittel des Vereins, einschließlich evtl. Überschüsse werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Märchengilde verwendet.

8) Der Verein ist auch Förderverein im Sinne des § 58 Nr. 1 AO, fördert Kunst und Kultur und mildtätige Zwecke durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge/Spenden und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften, welche diese Mittel unmittelbar zur Förderung mildtätiger Zwecke oder der Kunst und Kultur verwenden.